Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch verhindern. Rauch ist für das Leben mind. genauso gefährlich wie Feuer. Die Gefahr im Brandfall geht daher nicht nur von Feuer aus sondern auch von Rauch. Durch Rauchschutztüren kann von vornherein die Gefahr vermindert oder sogar unterbunden werden. Köhnlein bietet Rauchschutztüren nach den Normen DIN 18095 und DIN EN 1634-3.
Rauchgase können tödlich sein. Rauchschutztüren, auch Rauchschutzabschlüsse genannt, sollen die Ausbreitung von Rauchgasen behindern, so dass alle im Gebäude befindliche Personen unbeschadet ohne Rauchgasvergiftung gerettet werden können. Die Räumlichkeiten sollen möglichst lange ohne Atemschutz betreten werden können.
Rauchschutzabschlüsse werden geprüft nach den Normen DIN 18095 und DIN EN 1634-3. Die Abschlüsse werden bei unterschiedlichen Druckstufen mit Über- und Unterdruck in Umgebungstemperatur und erhöhter Temperatur von 200 °C auf Dichtigkeit geprüft. Dabei dürfen nach den Prüfnormen exakt bestimmte Leckraten nicht überschritten werden.
Ebenso wie Brandschutztüren müssen Rauchschutztüren selbstschließend sein, d.h. mit entsprechenden Türschließern ausgestattet werden. Die Prüfungen bezüglich Dauerfunktion und auch die Kennzeichnung ist sinngemäß wie bei Feuerschutzabschlüssen geregelt.
Rauchschutzabschlüsse benötigen ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), welches nach den erforderlichen Prüfungen durch eine zertifizierte Prüfstelle ausgestellt wird. Nur mit einem gültigen abP dürfen Rauchschutztüren auf den Markt gebracht werden.
KÖHNLEIN BIETET nicht nur Rauchschutztüren, sondern als Multifunktionstüren auch Brandschutztüren in deren Zulassungen die Anforderungen der Rauchdichtigkeit nach DIN 18095 in Kombination geregelt sind. Zudem sind Kombinationen mit weiteren Schutzfunktionen, wie Einbruchschutz, Schallschutz usw. möglich.