Die Grundforderung des Brandschutzes lautet: Bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten und zu unterhalten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer vorgebeugt wird und bei einem Brand sowohl wirksame Löscharbeiten als auch die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind.
Um das Ausbreiten von Feuer zu verhindern werden in Wandöffnungen Brandschutztüren, zulassungstechnisch Feuerschutzabschlüsse (FSA) genannt, eingesetzt.
Die Anforderungen von Feuerschutzabschlüssen werden durch Prüfungen nach den Normen DIN 4102 und DIN EN 1634 geregelt. Köhnlein bietet Brandschutztüren der Feuerwiderstandklassen T30 und T90. Die Zahlen 30 und 90 geben die Dauer in Minuten an, für welche Dauer der Feuerschutzabschluss den Durchtritt des Feuers (nicht des Rauches) verhindern muss.
In Deutschland müssen alle Brandschutztüren selbstschließend sein, d.h. mit entsprechenden Türschließern ausgestattet werden. Die Selbstschließung bzw. Dauerfunktionsfähigkeit wird mit Prüfungen nach den Normen DIN 4102 und DIN EN 1191 mit 200.000 Öffnungszyklen nachgewiesen.
Brandschutztüren dürfen in Deutschland nur mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, welche vom deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin nach Nachweis aller notwendiger Prüfungen erteilt wird, auf den Markt gebracht werden.
Alle eingebauten Brandschutztüren müssen mit einem dauerhaft lesbaren Stahlblechschild gekennzeichnet werden.
KÖHNLEIN BIETET Brandschutztüren T30 und T90 an, die als Multifunktionstüren auch mit anderen Schutzfunktionen (z.B. Einbruchschutz, Rauchschutz, Schallschutz) kombiniert werden können. Brandschutz kann Menschenleben retten. Sicherlich auch für Ihre Wohnungseingangstüren eine Überlegung wert, diese als Brandschutztüren auszuführen.
Erst mit einer erfolgreichen Brandschutz- und Funktionsprüfung werden bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Unsere Innovationskraft im Zusammenspiel mit den hohen Anforderungen der Bauherren und Architekten sowie neue Normen und Vorschriften führen zu stetigen Weiterentwicklungen. In regelmäßigen Abständen werden Köhnlein Neu- und Weiterentwicklungen durch unabhängige Institute geprüft. Auf Wunsch lassen sich erweiterte Sicherheitsansprüche erfüllen, die weit über der geltenden Norm liegen. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz durch langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Brandschutztüren.
Erst mit einer erfolgreichen Brandschutz- und Funktionsprüfung können bauaufsichtliche Zulassungen beim Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin beantragt und erteilt werden. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz durch langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Brandschutztüren.
Das Köhnlein Verglasungssystem KV69 ist auch als absturzsichernde Verglasung nach DIN 18008-4 (Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln –
Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen) erhältlich. Durch Prüfungen an einem dafür zugelassenen Institut wurde die Erweiterung der Glaswand KV69 um dieses Kriterium nachgewiesen und kann nun durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) belegt werden. Ebenfalls möglich in Verbindung mit Brandschutz F30, dafür ist eine Z.i.E. erforderlich.